Fischerei, Angeln

Fischereischeine

Das Mitführen des Fischereischeines beim Angeln ist in allen Bundesländern, mit Ausnahme von Niedersachsen, gesetzlich vorgeschrieben. Antragsteller müssen das 14. Lebensjahr erreicht haben. In Niedersachsen kann ein Fischereierlaubnisschein (Angelschein) auch vom Pächter des jeweiligen Gewässers lediglich mit dem Vorlegen des Sportfischereiprüfungszeugnisses erteilt werden.

Mitzubringen sind:

  • ausgefüllter Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über die abgelegte Fischerprüfung
  • bei Minderjährigen Zustimmung eines Sorgeberechtigten

Die Gebühr für das Ausstellen eines Fischereischeins beträgt 35,00 € und ist in bar zu entrichten.

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.30 – 17.00 Uhr
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung

Adresse:
Verwaltungsgebäude II

Ringstraße 38b
26721 Emden

Postfach 2254
26702 Emden

Kontaktpersonen

NameZimmerDurchwahl (87-)

Frau Lübben

114

-2156